Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sachverständigen-/Prüftätigkeit                                                Stand: Januar 2023

 

§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser

Geschäftsbedingungen.

 

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenverwaltung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadensumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme zu ermöglichen.

Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

 

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

 

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig.

In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme oder per Abtretungserklärung in Höhe der Gutachterkosten.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

 

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadensgutachten richtet sich ohne besondere Vereinbarungen das Grundhonorar nach der Schadenshöhe. Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten ohne MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. (WBW) die Berechnungsgrundlage. Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Sollte der Anteil der Nebenkosten im Vergleich zum Grundhonorar einen Anteil von 25% übersteigen, so werden die Sachverständigenkosten nach tatsächlichem Zeitaufwand zzgl. Nebenkosten in Rechnung gestellt.

5.2 Wird in der Auftragsbestätigung gesondert angegeben, dass nach Zeitaufwand berechnet wird, so gilt ein Stundensatz von derzeit 145,00 € zuzüglich MwSt. Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.3 Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das Honorar nach der ausliegenden Honorartabelle für Bewertungen oder wird mittels vorab verhandelter Pauschale abgerechnet.

5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 145,00 € zuzüglich MwSt. berechnet.

5.5 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen sowie zusätzliche Stellungnahmen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden erhöhten Grundhonorars oder nach Zeitaufwand zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

5.7. Als Nebenkosten werden wie folgt in Rechnung gestellt:

5.7.1 Als Fahrtkosten werden für jeden gefahrenen Kilometer 0,90 € berechnet.

5.7.2 Die gefertigten Fotografien werden mit 2,30 € pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit 0,75€ berechnet.

5.7.3 Anderweitige Kopien werden mit 0,50 € pro Seite berechnet.

5.7.4 Als Schreibgebühren werden 2,00 € je Seite berechnet.

5.7.5 Als Abrufkosten für die Kalkulationssoftware DAT werden 12,40 € je Abruf und für die Einstellung von Daten in eine Restwertbörse werden 18,00 € berechnet.

5.7.6 Als allgemeine Nebenkostenpauschale für Porto, Versand und Bürokommunikation werden 15,00 € berechnet.

5.8 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4)

5.9 Grundhonorartabelle zur Einsichtnahme.

  -> siehe PDF-Download AGB

 

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken als Zeuge oder sachverständiger Zeuge, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß   § 5 dieser AGB.

 

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

 

§ 8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 2-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Lichtbildsatz und einem Duplikat mit Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.

 

§9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

 

§10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist Regensburg.

Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Zusatz bei Kfz-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen ist der AG verpflichtet, das Ingenieurbüro Novularis GmbH bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen.

Die zum Fahrzeug gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen.

Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an die Novularis GmbH zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.

 

Unsere AGBs stehen Ihnen selbstverständlich auch im PDF-Format zum Download bereit >klick