Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Ein Sachverständigengutachten ist der richtige Start in die Schadensregulierung.
Kontaktieren Sie uns. Je früher wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen dürfen, desto größer ist die Chance Ihnen viel Ärger zu ersparen. Zu unterscheiden gilt es hierbei grundsätzlich, ob es sich um einen selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) oder unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) handelt.
Bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist je nach Versicherungsvertrag meist jedoch lediglich der Schaden am Fahrzeug selbst erstattungsfähig. Hierbei ist zunächst zu klären, ob ein freier und unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden darf. Unsere Auftragsbestätigung/Abtretungserklärung finden Sie zum Download hier.
Das Sachverständigengutachten als Beweissicherung
Die von uns erstellten Gutachten dienen in erster Linie der Beweissicherung bei Unfallhergängen mit noch ungeklärter Schuldfrage, aber auch bezüglich der Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall.
So bleiben Sie unabhängig von einer längerfristigen Regulierungsdauer der Versicherung mobil, indem Ihr verunfalltes Fahrzeug sofort nach Gutachtenerstellung zur Reparatur freigegeben bzw. im Falle eines Totalschadens veräußert werden kann.
Die Plausibilitätserklärung im Gutachten
Ob der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug dem geschilderten Unfallereignis zugeordnet werden kann und ob es gegebenenfalls zu berücksichtigende Vorbeschädigungen am Fahrzeug im relevanten Schadensbereich gab, wird ebenfalls in unseren Gutachten festgehalten und dokumentiert. Dies ist häufiger Streitpunkt seitens der Versicherungen, der nach Einreichung einer Werkstattrechnung nicht mehr geklärt werden kann.
Die merkantile Wertminderung
Selbst nach einer perfekten Reparatur durch einen Fachbetrieb dürfen Sie bei einem späteren Verkauf Ihres Fahrzeuges dem Käufer nicht verschweigen, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Dies führt in der Regel zu einem geringeren Verkaufserlös. Und auch wenn das Fahrzeug nicht verkauft werden soll und von einer qualitativ hochwertigen Reparatur ausgegangen werden darf, so gibt es dennoch das Risiko eines später entstehenden Mangels als Folge des Unfallereignisses. Die Wertminderung soll diesen Verlust bzw. dieses Risiko ausgleichen.
Anspruch auf diese Wertminderung haben Sie unabhängig, ob Sie das Auto verkaufen möchten oder nicht. Die Höhe wird selbstverständlich in unseren Gutachten festgehalten und kann sofort von den Versicherungen als weitere Position des Schadensersatzanspruches eingefordert werden.
Weitere Vorteile durch ein Sachverständigengutachten
Wir ermitteln, soweit erforderlich, grundsätzlich den Wert des Fahrzeuges unmittelbar vor Eintritt des Schadens und überprüfen somit die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur.
Das hat den entscheidenden Vorteil, dass die Versicherung nach erfolgter Reparatur nicht behaupten kann, es hätte sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden gehandelt und als Folge dessen die Übernahme der Reparaturkosten verweigert.
Sollte jedoch tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, so ermitteln wir auch den Restwert Ihres verunfallten Fahrzeuges - und zwar im gesetzlich geregelten regionalen Umkreis. Somit verhindern wir einen seitens der Versicherungen angestrebten geringeren Auszahlungsbetrag durch überhöhte Restwertangebote.
Selbstverständlich halten wir in unseren Gutachten auch die Höhe des Nutzungsausfalls sowie die geschätzte Reparaturdauer fest, sollten Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen wollen.
Eine Zusammenfassung als Ratgeber halten wir für Sie zum Download bereit. Klicken Sie hierzu einfach auf den Link "Flyer Schadensgutachten".
Sie wollen Ihr Fahrzeug bewerten lassen?
Auch das ist jederzeit und natürlich auch ohne Unfall möglich. Wir bewerten Ihr Fahrzeug je nach Kundenanforderung, im Umfang und Ausführung auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
Bitte sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Ebenso bewerten wir Young- sowie Oldtimer inklusive Bekanntgabe der entsprechenden Zustandsnote zur Einstufung bei der Versicherung. Mehr Informationen zu Klassikerbewertungen finden die hier.